Behandlungspflege SGB V

Die Behandlungspflege erfolgt nach den Vorgaben des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGBV). und umfasst ausschließlich med. Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei unseren Kund*innen zu Hause jeweils auf Basis einer ärztlichen Verordnung durchgeführt werden.




Die häufigsten med. Verordnungen sind

  • Medikamentengabe
  • Infusionen und Injektionen
  • Wundversorgung und Verbände
  • Kompressionstherapie
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Stomaversorgung
  • Katheterpflege und Blasenspülungen

und vieles mehr …




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