Verhinderungspflege SBG XI






Darunter versteht man die Entlastung Ihrer Angehörigen bei Krankheit und Urlaub. Dazu gehören z.B.

  • Kurzbesuche und Spaziergänge
  • wöchentliches Bewegungstraining
  • An Therapien angelehnte Übungen



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